Wir speisen ihn ein!
„Seinen“ Netzbetreiber kontaktiert man meist nur, um einen Netzanschlussvertrag abzuschließen, zu ändern oder abzumelden. Doch auch wer Strom ins Netz einspeisen will (zum Beispiel mit EEG-Anlagen oder KWK-Anlagen), ist bei uns von ED Netze richtig: Wir helfen ihnen, wenn Sie etwa eine Ladestation für Ihr Elektroauto, eine Photovoltaik-Anlage oder eine Wärmepumpe installieren möchten.
Ob Anmeldeverfahren, Messkonzepte oder Einspeisemanagement, bei uns finden Sie und Ihr Installateur alles zu den Anschlussbedingungen. Auch bei den Regularien der EEG-Umlage oder zur Wirkleistungsreduzierung sind wir an Ihrer Seite. Sie verstehen nur Stromnetz? Unser Einspeiser-Glossar hilf weiter – und unser Einspeise-Portal erleichtert Ihnen die Erzeugermeldung.
EEG-Umlage

Auch Eigenversorgung ist Stromverbrauch
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz definiert Eigenversorgung als Stromverbrauch, den man in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage direkt verbraucht, auch wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und man die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt. Daher fällt auch dann die EEG-Umlage an.

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