So geht’s für Sie „ins Netz“


Egal, welche Erneuerbare-Energien-Anlage Sie zur Einspeisung nutzen möchten – hier erfahren Sie, welche Schritte von der Beantragung bis zur Einspeisevergütung dafür erforderlich sind.

In der Regel dürfte es sich dabei um eine Photovoltaik-Anlage (kurz: PV-Anlage) handeln, denn die Sonnenenergie hat bei uns im Südwesten die sprichwörtliche Nase vorn: Sie stellt in unserem Versorgungsgebiet den überwiegenden Teil aller dezentralen Eigenerzeugungsanlagen dar. Doch auch für den Fall, dass Sie zum Beispiel mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder Biomasse arbeiten werden, die ersten Schritte, wie hier skizziert, sind für den Anschluss an unser Niederspannungsnetz immer die gleichen.

Ohne Anmeldung keine Einspeisung

Jeder Anlagenbetreiber, egal wie groß oder klein diese ist, muss seine Anlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Hintergrund: Wir müssen prüfen, ob der Anschluss der geplanten Anlage an das öffentliche Stromnetz möglich ist.

Die von Ihnen dafür einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich u. a. je nach Anlagengröße und Energieart der beabsichtigten Anlage. Aber keine Sorge: Die Anmeldung können Sie über unser Onlineportal vornehmen. In der Regel übernimmt dies auch der landläufig „Elektriker“ genannte Elektrotechniker für Sie.

Nicht wundern: Wir Netzbetreiber sprechen dabei immer vom eingetragenen Elektroinstallateur.

Prüfung der netztech-nischen Auswirkungen

Wenn uns Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, führen wir die netztechnische Prüfung durch und teilen Ihnen bzw. Ihrem Installateur den entsprechenden Netzverknüpfungspunkt (NVP) mit. Damit ist in der Regel Ihr vorhandener Hausanschluss gemeint, der entsprechend Ihrer Eigenerzeugungs-anlage angepasst wird. Bei einem kompletten Neuanschluss, etwa weil Sie bauen, wird die Anlage gleich berücksichtigt.

Eventuell ist vorher eine Netzverstärkung unsererseits notwendig, dann wird dies in der NVP-Mitteilung separat ausgewiesen.

Mit dem netztechnischen Antwortschreiben reservieren wir Ihnen die angemeldete Leistung, sprich den zugesagten NVP, für sechs Monate. Nun können Sie Ihrem Installateur den Auftrag für die Montage der Anlage erteilen.

Anlagen-Abnahme und Zählertausch

Wenn Ihre Anlage vollständig installiert ist, erhalten wir von Ihrem Installateur eine Fertigmeldung. Diese bestätigt uns, dass die Anlage betriebsbereit montiert wurde – und Strom erzeugen und einspeisen kann.

Nun können Sie oder der Kundendienstmeister Ihres Installationsbetriebs mit uns einen Termin vereinbaren, damit unsererseits der Zähler getauscht werden kann – denn neben Ihrem Verbrauch muss dieser nun auch die Einspeisung erfassen können. Auch wird dann geschaut, ob alle notwendigen Einstellungen an Ihrer Eigenerzeugungsanlage (in der Regel eine PV-Anlage) vorgenommen wurden und die aufgenommenen Daten korrekt sind.

Ist alles in Ordnung, steht Ihrer Stromproduktion nun nichts mehr im Wege.

Nun sind Sie offiziell Einspeiser

Abschließend senden wir Ihnen die offizielle Bestätigung über Ihre Einspeisung zu. Dort sind alle Daten Ihrer Anlage wie etwa das Inbetriebnahme-Datum aufgeführt. Zudem erhalten Sie von uns Formulare für die Angabe Ihrer Bankverbindung sowie einer Mehrwertsteuererklärung, die Sie uns bitte zeitnah zurücksenden.

Außerdem muss die Anlage innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) gemeldet sein. Dahinter verbirgt sich das „zentrale Verzeichnis von energiewirtschaftlichen Daten“ bei der Bundesnetzagentur, bei der sich alle Marktakteure registrieren müssen. Wenn Sie Fragen dazu haben, hier gibt’s viele Antworten.

Ist das alles geschehen, erhalten Sie von uns Informationen zur Einspeisevergütung Ihres eigenproduzierten Stroms.

Ansprechpartner

Team Einspeisung