Netznutzung vereinheitlichen, Abwicklung vereinfachen

Erst nach Abschluss eines sogenannten Lieferantenrahmenvertrags kann es mit der Belieferung von Endkunden losgehen.
Das standardisierte Vertragswerk wird von der „für die Regulierung des Zugangs zu Elektrizitätsversorgungsnetzen“ zuständigen Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgegeben. Ab 1. April 2022 gilt gemäß Beschluss BK6-20-160 vom 21. Dezember 2020 dafür eine neue Vorlage. In ihr werden die Bedingungen der Netznutzung vereinheitlicht und deren Abwicklung vereinfacht.
Der deutschlandweit anzuwendende „Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag“ wird dabei den Erfordernissen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende gerecht und trägt auch dem Messstellenbetriebsgesetz Rechnung.
Der Vertragsabschluss zwischen Netzbetreiber und Netznutzer erfolgt in Textform (z. B. durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen unter Bezugnahme auf den festgelegten Standardvertrag). Das Prozedere erfolgt ausschließlich papierlos per E-Mail – auch der Umwelt zuliebe.
Nachfolgend finden Sie unsere Vertragsunterlagen, die wortgleich den Anlagen zum Beschluss BK6-20-160 entsprechen:
Sie möchten zur Belieferung von Kunden in unserem Netzgebiet einen Lieferantenrahmenvertrag mit uns abschließen? So gehts:
Bitte senden Sie uns hierfür eine E-Mail an lieferantenrahmenvertrag-edn@ednetze.de. Praktisch:
Durch Anklicken der Mail-Adresse hier öffnet sich automatisch eine neue E-Mail mit einem vorgefertigtem Betreff und Textkörper.
Ersetzen Sie im Textkörper bitte den Platzhalter mit dem von Ihnen gewünschten Belieferungs- bzw. Vertragsbeginn – und fügen Sie am Ende stattdessen Ihre E-Mail-Signatur ein.
Ergänzen Sie die E-Mail mit Ihren erforderlichen Unterlagen/Anhängen:
- Kontaktdatenblatt (im Excel-Format)
- Zertifikat für die Marktkommunikation
- Erlaubnisschein für Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes (Kopie ausreichend)
- Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität (Kopie ausreichend)
Nach Eingang und Sichtung der Unterlagen bestätigt Ihnen die ED Netze GmbH das Zustandekommen des Vertrages.