Netzentgelte 2023


Die nachfolgenden Netzentgelte sind auf Basis der von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenzen ermittelt. Dafür kommen die Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung zur Anwendung.

Bei den im Folgenden aufgeführten Netzentgelten handelt es sich um die Preise für die Netznutzung des Verteilnetzes der naturenergie netze GmbH ab dem 01.01.2023.

Weitere Informationen zur Netzentgeltkalkulation können Sie den nachfolgenden Leitfaden entnehmen.

Leitfaden

 

 

Preise für Netznutzung

Infrastruktur des eigenen Netzes, des vorgelagerten Regional - und Übertragungsnetzes, Systemdienstleistungen (Frequenz- und Spannungshaltung, Betriebsführung usw.), elektrische Netzverluste, Ausgleichsleistungen und Vergütung für dezentrale Einspeisung.

Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung

Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung

Preise für Blindstrom

Es werden keine Entgelte für Blindstrom mehr erhoben.

Monatsleistungspreissystem

Für Kunden mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder sogar gar keine Leistungsaufnahme gegenübersteht, bietet die naturenergie netze ein Monatsleistungspreissystem an.

Die Monatspreise entsprechen einem Sechstel des Leistungspreises pro Jahr des Preisblattes 1 der jeweiligen Spannungsebene sowie dem entsprechenden Arbeitspreis. Das so ermittelte Preissystem, bestehend aus Leistungs- und Arbeitspreis, findet unabhängig von den Benutzungsstunden des Netzkunden Anwendung. Der Netznutzer teilt dem Netzbetreiber vor Beginn des Abrechungszeitraumes verbindlich mit, dass er eine Abrechnung auf Grundlage der Monatspreisregelung wünscht. Dies schließt eine nachträgliche Optimierung zwischen Monatsleistungsabrechnung und Jahresleistungspreisregelung während oder am Ende des zwölfmonatigen Abrechungszeitraumes aus.

Hochlastzeitfenster für das Kalenderjahr 2023 für Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV

Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs.3 StromNEV

Gesetzliche Umlagen

Die Netznutzungspreise erhöhen sich um Mehrkosten aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Umlagen.

Dies sind Mehrkosten gemäß dem KWKG (Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung), gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV (§ 19-StromNEV-Umlage für entgangene Erlöse aus individuellen Netzentgelten), gemäß § 17f EnWG (Offshore-Umlage) sowie gemäß § 18 AbLaV (Umlage für die Bereitstellung und Abschaltung von Lasten).

Konzessionsabgabe

Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der jeweils geltenden Konzessionsabgabenverordnung (KAV) und nach den mit der betreffenden Gemeinde bzw. Stadt vereinbarten Abgabesätzen.

Vermiedene Netznutzung

Nach § 18 StromNEV erhalten die Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen vom Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt für vermiedene Netznutzung.

Die Berechnung dieses Entgelts erfolgt nach dem Kalkulationsleitfaden § 18 StromNEV des VDN (heute BDEW) vom 03. März 2007.

Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen

Bereits jetzt werden Ihnen die Kosten für den Zähler in der Regel durch Ihren Stromversorger berechnet. Mit dem Wechsel auf eine moderne Messeinrichtung ändert sich der Preis.

Der Gesetzgeber hat Preisobergrenzen festgelegt, die von allen grundzuständigen Messstellenbetreibern einzuhalten sind. Daran halten wir uns selbstverständlich. In welchem Umfang Ihr Stromversorger die Kosten an Sie weiter gibt, ist abhängig von Ihrem Stromvertrag. Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos.

Preise intelligente Messsysteme

Bereits jetzt werden Ihnen die Kosten für den Zähler in der Regel durch Ihren Stromversorger berechnet. Mit dem Wechsel auf ein intelligentes Messsystem ändert sich der Preis.

Der Gesetzgeber hat Preisobergrenzen festgelegt, die von allen grundzuständigen Messstellenbetreibern einzuhalten sind. Daran halten wir uns selbstverständlich. In welchem Umfang Ihr Stromversorger die Kosten an Sie weiter gibt, ist abhängig von Ihrem Stromvertrag. Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos.

Zusätzliche Leistungen gegen Aufpreis

Auf Anfrage