Baustromanschluss

Provisorische Netzanschlüsse/vorübergehend angeschlossene Anlagen (Baustromanschlüsse, Schaustelleranschlüsse) sind direkt bei Ihrem zuständigen Stützpunkt anzumelden. Hierzu ist das Formular "Anmeldung- und Inbetriebssetzung" einzureichen.
Die kundeneigene Anschlussleitung vor der Zähl- und Messeinrichtung sowie Steuereinrichtung soll so kurz wie möglich, jedenfalls nicht länger als 30 m, sein.
Sie darf keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten.
Der Anschluss von kurzzeitig angeschlossenen Anlagen (Baustromanschlüsse) berechnet sich nach den Kostensätzen aus Punkt 1.7 der Ergänzenden Bedingungen (Stand 01.07.2020):
Die genannten Preise gelten - jeweils zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 16 %.
Bezeichnung | Nettopreise | |
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Provisorischer Netzanschluss (Standardbauanschluss) | 299,00 € | |
Provisorischer Netzanschluss mit reduziertem Aufwand | 179,00 € | |
Provisorischer Netzanschluss mit erhöhtem Aufwand | 419,00 € | |
zusätzlich provisorischer Kabelverteilerkasten / Tiefbau durch EDN | 349,00 € | |
zusätzlich provisorischer Kabelverteilerkasten / Tiefbau durch Anschlussnehmer | 89,00 € |