Anschlussbedingungen für Einspeiser
Einspeisemanagement

Wirkleistungsreduzierung von EEG- und KWK-Anlagen
Entsprechend den Vorgaben nach § 9 EEG 2014 sind Anlagen, die mit erneuerbaren Energien oder Grubengas betrieben werden, mit einer technischen Einrichtung auszustatten, mit denen der Netzbetreiber aufgrund eines Netzengpasses die Einspeiseleistung reduzieren kann. Gleiches gilt für KWK-Anlagen über 100 kW.
Bei PV-Anlagen mit einer installierten Modulleistung bis 30 kWp kann alternativ am Verknüpfungspunkt mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70% begrenzt werden.
Für Bestandsanlagen gelten je nach Größe und Inbetriebnahmedatum gegebenenfalls gemäß den Übergangsbestimmungen im EEG abweichende Regelungen.
Muss eine Anlage aufgrund eines Netzengpasses abgeregelt werden, erhält der Anlagenbetreiber für die entgangene Einspeisung für diesen Zeitraum eine Entschädigungszahlung (§ 15 EEG 2014).
Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel 2018-11 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
Ein Überblick über alle NetzCodes und Richtlinien des VDE Forum Netztechnik Netzbetrieb (VDE FNN) finden Sie hier.
Hier finden Sie unsere technischen Anschlussbedingungen (TAB) für das Mittelspannungsnetz
Technische Anschlussbedingungen (TAB) für das Mittelspannungsnetz
Ergänzende Hinweise Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
Erzeugungsanlagen am Hochspannungsnetz
EEG-Erzeugungsanlagen am Hoch- und Höchstspannungsnetz
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