Veröffentlichungspflichten

Die naturenergie netze GmbH veröffentlicht hier gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Daten zu ihrem Versorgungsgebiet. Die Veröffentlichung und Aktualisierung erfolgt unverzüglich nach Verfügbarkeit der entsprechenden Daten.

Roll-out moderner Messeinrichtungen

Umrüstpflicht für Messgeräte bis 2032

Durch das Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, künftig in allen Verbrauchsanlagen moderne Messeinrichtungen einzubauen. Gemäß §37 Abs. 1 MsbG informieren wir nachfolgend über den Umfang des Roll-outs in unserem Netzgebiet, die Standardleistungen sowie mögliche Zusatzleistungen.

Roll-out intelligenter Messeinrichtungen

Umbau von 35.000 Zählpunkten angelaufen

Intelligente Messeinrichtung (iME)e sollen zukünftig den Informationsaustausch zwischen Energieerzeugern und -verbrauchern ermöglichen. Auch dazu hat der Gesetzgeber im Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) uns als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet und entsprechende Vorgaben formuliert, für welche Verbrauchsanlagen die Umrüstung darauf zu erfolgen hat – Veröffentlichungspflichten inklusive.

Netzanschluss & Netzentgelte

Der Gesetzgeber hat Erlösobergrenzen festgelegt

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Niederspannungsverordnung (NVA) stellen den gesetzlichen Rahmen für die allgemeinen Bedingungen von Netzanschlüssen von Netzverbrauchen wie auch die technischen Mindestanforderungen von Erzeugungsanlagen. Darauf nimmt wiederum die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Bezug, die die Entgelte für die Netznutzung regelt.

Netz- & Strukturdaten

Was unser Stromverteilnetz leistet

Die Veröffentlichung der Netz- und Strukturdaten (wie Jahreshöchstlast, Netzverluste, Stromkreislänge Freileitung bzw. Kabel, Entnahmestellen, Lastverläufe usw.) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in § 17 Abs. 2 StromNZV, sowie § 10 Abs. 2 StromNEV und § 27 Abs. 2 StromNEV.

Netzgebietsübergänge

Welches Netzgebiet hat einen neuen Betreiber?

Nach § 25 Abs. 2 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung, kurz NAV) müssen wir bekanntmachen, wann welches Verteilnetzgebiet von uns wohin übergeben oder neu übernommen wird.

Netzausbauplan

Mit Hochspannung in die „Energiewelt der Zukunft“

Gemäß § 14 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist jeder Betreiber eines Hochspannungsnetzes (110-kV-Ebene) dazu angehalten, einmal im Jahr einen Netzzustandsbericht zu veröffentlichen, der neben einem gegebenenfalls notwendigen Engpassmanagement auch die etwaige Maßnahmenplanung (Stichwort Netzausbau) für die Hochspannungsebene beinhaltet.

Ausschreibungen Verlustenergie

Was „verloren“ geht, wird ausgeglichen

Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) verpflichtet, die Energie zur Deckung der Netzverluste in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen. Daher schreiben wir unsere prognostizierte Verlustenergie jährlich neu aus.

Ausschreibungen Betriebsverbrauch

Wir verbrauchen selbst nur „grünen“ Strom

Zur Erfüllung unserer Aufgaben als Verteilnetzbetreiber benötigen auch wir für den Betrieb unserer Umspannwerke, Schaltanlagen, Kompensations-, Mess- und Regeleinrichtungen, sowie in Lager- und Verwaltungsgebäuden elektrische Energie. Diese wird jährlich im Rahmen einer marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien öffentlichen Ausschreibung beschafft.

Grund- & Ersatzversorgung

Wer liefert über unser Netz den Strom?

Gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist Grundversorger in einem Netzgebiet das Unternehmen, das für den Zeitraum der nächsten drei Kalenderjahre festgestellt und gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt wurde: In unserem Verteilnetzgebiet sind dies vier Unternehmen.

Gleichbehandlungsbericht

Für Diskriminierungsfreiheit im Netzbetrieb

Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, an deren Netz unmittelbar oder mittelbar mehr als 100.000 Kunden angeschlossen sind, müssen gemäß § 7 a Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) jährlich einen Gleichbehandlungsbericht vorlegen. Die geschieht für uns durch die Energiedienst Holding AG.