Anmeldeverfahren
Grundsätzlich sind uns folgende Anlagen anzumelden:
Die Anmeldung übernimmt für Sie ein bei einem Netzbetreiber (NB) eingetragener Elektroinstallateur.
- Neue Kundenanlagen
- Zu erweiternde Anlagen, wenn die festgelegte Leistung überschritten wird
- Vorübergehend angeschlossene Anlagen, z.B. Baustellen und Schaustellerbetriebe
Darüber hinaus sind folgende Geräte anzumelden:
- Eigenerzeugungsanlagen
- Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, ausgenommen ortsveränderliche Geräte
- Anschluss von Motoren (Aufzüge, Pumpen etc.)SchweißgeräteRöntgengeräte, Tomographen
u. ä. Anschluss von Geräten mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung oder Schwingungspaketsteuerung - Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW